Datenschutzberatung

Unternehmen haben im Datenschutzumfeld Regelungen aus einer großen Anzahl von Gesetzen, wie z.B. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) umzusetzen. Des Weiteren hat jede Branche spezifische Regelungen zu beachten; bspw. im Umgang mit Daten von Hotelgästen, Daten von Kunden im Online-Shop, Patientendaten, bei Einsatz von Videoüberwachungseinrichtungen oder bei Datenübermittlungen ins Ausland, sowie bei den besonderen Gesetzgebungen für Kirchen.
Für kleine, mittelständische aber auch große Unternehmen kann es gleichermaßen schwierig sein, diese komplexen Anforderungen zu durchschauen und in ihren Geschäftsprozessen zu berücksichtigen.Unsere Datenschutzberatung geht weit über die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hinaus. Die IT.DS Beratung verfügt zusammen mit ihrem Partnernetzwerk über eine breit gefächerte Fachkunde. Wir bilden uns ständig weiter und verfügen somit über aktuelles Wissen; z.B. in Bezug auf Urteile oder anstehende Gesetzesänderungen.
Wir setzen in unseren Angeboten auf transparente und kalkulierbare Kosten und geben somit Planungssicherheit. Während unserer Beratungstätigkeit stehen praxisnahe Lösungen für unsere Kunden an erster Stelle. Wir beantworten ihre individuellen Fragestellungen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen richten wir uns strikt an ihre wirtschaftlichen Vorgaben.
Unser Leistungsangebot
Wir beraten Sie in allen datenschutzrelevanten Fragestellungen. Gene sind wir auch operativ für ihr Unternehmen tätig. Unsere Stärke liegt in der kundenindividuellen Beratung welche sich durch pragmatische und effiziente Lösungen auszeichnet.
Eine Auswahl unserer Leistungen ist nachfolgend dargestellt:
» Erstellung, Gestaltung und Überprüfung der vorgeschriebenen Dokumentation (Verfahrensverzeichnis)
» Prüfung und Empfehlung für einen gesetzeskonformen Online-Auftritt
» Schulung von Mitarbeitern
» Vorbereitung und Dokumentation für Audits durch einen Kunden oder eine Aufsichtsbehörde
» Durchführung von Vorab-Kontrollen für eine Videoüberwachung
» Prüfung von Dienstleistern, die im Auftrag mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers arbeiten
» Auditierung von IT-Dienstleistern
» Mitgestaltung von Betriebsvereinbarungen
» Aufbau eines Datenschutz-Management-Konzeptes
Unsere Beratung macht nicht an den Grenzen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) halt. Anforderungen aus weiteren datenschutzrelevanten Gesetzen wie bspw. Telemediengesetz (TMG), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder Telekommunikationsgesetz (TKG) fließen in die Beratung mit ein. So erhalten Sie eine umfassende Compliance-Beratung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut die Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen durch Unternehmensberatungen. In diesem Rahmen sind auch unsere Leistungen förderbar. Wir haben schon diverse Fördergelder für unsere Kunden beantragen können.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch.
