Trusted Third Party (TTP)

Eine Trusted Third Party, kurz TTP (engl. „Vertrauenswürdige dritte Partei“) ist eine dritte Instanz, der zwei Parteien vertrauen. Was sich zuerst nach noch mehr Abstimmungsaufwand im Datenschutz anhört, reduziert sich nach unserer Erfahrung in der Gesamtzeit deutlich.
Erst durch eine dritte, vertrauenswürdige Instanz lassen sich viele Probleme lösen bzw. Aufgabenstellungen bewältigen, die sich bei dem Wunsch nach sicherer Datenverarbeitung durch Auftragsdatenverarbeiter (ADV gemäß §11 BDSG) aber auch bei anderen Datenschutzaspekten ergeben können.
Die Vorteile liegen auf der Hand – mit unserer Tätigkeit als TTP werden Abstimmungsaufwände minimiert und Umsetzungszeiträume werden verkürzt. Die IT.DS Beratung ist als Obmann („man-in-the-middle“) hat diese Aufgabe bereits mehr erfolgreich umgesetzt.
So können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und wir sind in der Lage, neutral und unvoreingenommen beide Parteien an einem Tisch zu einer Lösung zu führen. Eine Win-Win-Situation durch externe Datenschutzberatung, mit der Sie Ihre Projekte schneller voranbringen werden.
Unser Leistungsangebot
- Definition, Dokumentation und Kommunikation des TTP-Konzeptes in einer Verfahrensanweisung; ggf. Integration in die QM-Dokumentation nach ISO 9001.
- Aufnahme / Dokumentation bzw. Verifizierung der kundenspezifischen Abläufe u.a. unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen kundenspezifischen Dokumente.
- Bewertung des Umsetzungsgrades der technischen und organisatorischen Maßnahmen und ggf. Ableitung von zusätzlichen Maßnahmen.
- Überprüfung der Angemessenheit der vorhandenen Vereinbarungen von Auftragsdatenverarbeiter nach §11 BDSG und ggf. Initiieren von Korrekturmaßnahmen.
- Kommunikation mit den Kunden des Auftraggebers und Verabredung der Vorgehensweise für die Vorabkontrolle.
- Erstellung von Testat und Gütesiegel für Werbezwecke.
- Wahrnehmung der Funktion als Obmann („man-in-the-middle“), wenn Konflikten bzw. Probleme mit Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit bereits bestehen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut die Förderung unternehmerischen Know-hows für Unternehmen durch Unternehmensberatungen. In diesem Rahmen sind auch unsere Leistungen förderbar. Wir haben schon diverse Fördergelder für unsere Kunden beantragen können.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch.
