DATENSCHUTZ

Transfer Impact Assessment

Das Transfer Impact Assessment (TIA) ist in der Welt des Daten­schutzes relativ neu und ein Ergebnis der aktuellen Entwicklung im Bereich der internationalen Übermittlung von personen­bezogenen Daten in Dritt­länder. Denn spätestens mit dem Schrems II-Urteil des EuGHs sah sich die Europäische Kommission dazu angehalten, die Standard­vertragsklauseln (SCC) zu über­arbeiten und an die Anforderungen der DSGVO anzupassen.

Hierzu gehörte auch, dass nach Klausel 14 der neuen SCC zukünftig eine Beurteilung der Über­mittlung in ein Drittland vorgenommen werden muss. Das hört sich kompliziert an und ist es auch – wenn man sich nicht täglich damit auseinandersetzt. Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Tätigkeiten, um Ihr Unternehmenrisiko zu minimieren.

Herausforderung Drittlandtransfer

Das Transfer Impact Assessment ist zunächst als eine weitere Form der Risiko­bewertung für Daten­übermittlungen in unsichere Dritt­länder anzusehen. Die Pflicht zur Durch­führung eines Transfer Impact Assessments ergibt sich unmittelbar aus den SCC. Bei dieser Risiko­beurteilung handelt es sich nicht um eine Ergänzung von Risiko­bewertungen für Verarbeitungs­tätigkeiten oder gar Datenschutz-Folgen­abschätzungen , sondern vielmehr um eine eigenständige Analyse des Sicherheits­niveaus des jeweiligen Dritt­landes, in welches Daten übermittelt werden sollen. Bei dieser Analyse wird zwischen zwei Rollen unterschieden: Der Datenexporteur und der Datenimporteur. Der Datenexporteur ist der Verantwortliche i.S.d. Art. 4 Abs. 7 DSGVO, welcher personenbezogene Daten in das Drittland überführt, zum Beispiel beim Einsatz von Softwarediensten, welche im Drittland gehostet werden. Der Datenimporteur ist i.d.R. ein Auftragsverarbeiter wie zum Beispiel ein Softwareanbieter, welcher europäischen Verantwortlichen seine Lösungen zur Verfügung stellt.

Neben der üblichen Beratungstätigkeit zeichnet uns aus, dass wir operativ mit anfassen und somit die Beschäftigten in Bezug auf datenschutzrechtliche Themen zeitlich entlasten. 

Das gilt auch für die Datenverarbeitungen, die eine Übermittlung un Drittländer mit sich bringen.

Unsere pragmatische Vorgehensweise stützt sich auf die Bewertung von Risiken, also auf der Betrachtung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere.

VORGEHENSWEISE

Sie haben Interesse an einem Transfer Impact Assessment – nehmen Sie gerne Kontakt auf oder buchen gleich einen Termin.

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