You are currently viewing Das neue TTDSG: Neues bei Cookies und Co. für Webseitenbetreiber
Beachten Sie das TTDSG ab dem 1.12.2021 (Foto: Obi Oneyeador@unsplash)

Das neue TTDSG: Neues bei Cookies und Co. für Webseitenbetreiber: Ab dem 01.12.2021 gilt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Die Vorbereitungen zum neuen Gesetz sind im vollen Gang. Was ist zu beachten? Ziel des TTDSG ist die erforderliche Anpassung der Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie die – bereits lange ausstehende – Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie (RiLi 2002/58/EG in der durch die RiLi 2009/136/EG geänderten Fassung). Zugleich beseitigt man mit der Gesetzesänderung die Rechtsunsicherheit, die durch das bisherige Nebeneinander von DS-GVO, TMG und TKG entstand. Die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG werden hierzu in einem Gesetz zusammengefasst.

Parallel zur Schaffung des TTDSG hat der Bundesgesetzgeber auch das TKG modernisiert. Mit der Novellierung des TKG und der Schaffung des TTDSG schließt der Gesetzgeber bestehende Schutzlücken und setzt den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation um (RL (EU) 2018/1972).

Gerne erörtern wir mit Ihnen die Auswirkungen dieser gesetzlichen Änderung. Eines vorweg: Die Anforderungen des TTDSG sind u.a. relevant für Webseiten, mobile Apps sowie weitere Telemedien.


Die IT.DS Beratung steht auch in diesem Bereich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Unterstützung bei der Einführung neuer Gesetze in Ihrem Unternehmen