Worum geht es?
Welche Anforderungen müssen Besitzer im Datenschutz für Druckereien und Lettershop beachten? Besitzer von Druckereien und Lettershops verarbeiten hohe Mengen personenbezogener Daten ihrer Kunden. Teilweise werden auch Zahl- oder Kundenkarten in einem Arbeitsgang mit erstellt, die auch noch eine Prüfung des PCI-DSS-Standards Stand halten müssen.
Daher treten im Alltag tauchen immer wieder Fragen auf. Beispiele:
- Bin ich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten für mein Unternehmen zu bestellen?
- Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen muss ich treffen, damit ich den Auftrag von der Werbeagentur oder dem Kunden direkt bekomme?
- Muss ich meine Dienstleister im Bereich IT und Druckmaschinen auf Vertraulichkeit verpflichten oder sogar eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abschließen?
- Wie etabliere ich den Datenschutz bei uns, ohne meine produktiven Abläufe zu behindern?
- Wie entsorge ich fachgerecht den anfallenden Müll, auf dem noch personenbezogene Informationen enthalten sind?
- Und wie war das mit dem Impressum und der Datenschutzerklärung für meine Online-Auftritte (Homepage, Facebook-Seite, etc.)?
Eine Vielzahl an Gesetzen regelt den Datenschutz in Europa und Deutschland. Den Überblick zu behalten und die Anforderungen wirtschaftlich umzusetzen, stellt eine große Herausforderung für Druckereien dar. Unserer Meinung nach werden in Zukunft gar keine Aufträge mehr vergeben, wenn nicht der Datenschutz angemessen etabliert ist.
Immer häufiger werden bei unseren Kunden in dieser Branche ISO 27001-Zertifkate und ein entsprechendes Notfallmanagement erwartet, um bei Ausschreibungen dabei zu sein.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen diverse Druckereien in datenschutzrechtlichen Belangen. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir auch ihr Unternehmen praxisnah und wirtschaftlich beraten. Wir bieten dabei einen kundeorientierten Ansatz an. Zunächst werden wir nur an den Stellen aktiv, wo ein echter Mehrwert für ihr Unternehmen erzeugt wird. Dies betrifft insbesondere im Bereich der Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO zu. Dazu bieten wir an:
- Durchführen einer Bestandsaufnahme und Erstellen einer Übersicht mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen.
- Beratung in Bezug auf die Themenfelder: „Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO“
- Übernahme des Mandates „Datenschutzbeauftragter“ für ihr Unternehmen.
- Sicherstellung von Gesetzeskonformität Ihrer Webseite nach der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Telemediengesetz (TMG) u.v.m.
Die IT.DS Beratung steht auch in diesem Bereich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.
