Worum geht es?
Besitzer von Fahrschulen wissen, dass Daten von Kunden, also in diesem Fall Fahrschüler zu schützen sind, aber im Alltag tauchen immer wieder Fragen auf, wie z.B.
- Bin ich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten für mein Unternehmen zu bestellen?
- Darf ich eine Videoüberwachung im oder außerhalb des Fahrschulgebäudes oder in den Fahrzeugen installieren und die Daten speichern?
- Darf ich GPS-Systeme in meinen Fahrzeugen nutzen oder Videokameras in meinen Fahrzeugen installieren?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich gegenüber meinen Fahrlehrern?
- Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um sensible Daten – wie z.B. Prüfungsergebnisse, – zu schützen?
- Welche Punkte müssen im Impressum und in den Informationen zum Datenschutz für meine Online-Auftritte (Homepage, Facebook-Seite, etc.) beachtet werden?
Unsere Leistungen
Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir auch ihr Unternehmen praxisnah und wirtschaftlich beraten. Unser Leistungsportfolio umfasst z.B.
- Durchführen einer Bestandsaufnahme und Erstellen einer Übersicht mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen.
- Beratung in Bezug auf die Themenfelder: „Mindestanforderungen des Datenschutzes“, „Werbung“, „GPS-Ortung von Fahrschul-KFZ“, „Vertragsgestaltung mit Dienstleistern“ u.v.m.
- Übernahme des Mandates „Datenschutzbeauftragter“ für ihr Unternehmen.
- Sicherstellung von Gesetzeskonformität nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Fahrlehrergesetz (FahrlG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), Telemediengesetz (TMG) u.v.m.
Wir bieten Antworten und Lösungen! Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, wir stehen Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung.
Die IT.DS Beratung steht auch in diesem Bereich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.
