Datenschutz für das Handwerk

  • Beitrags-Kategorie:Branchen / Datenschutz
  • Beitrag veröffentlicht:20. Oktober 2021
  • Lesedauer:3 min Lesezeit
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Datenschutz für das Handwerk (Foto: Clark Young@Unsplash)

Worum geht es?

Ob als Einzelbetrieb oder als großer Handwerks­betrieb mit mehreren Firmen an verschiedenen Standorten – Besitzer von Handwerks­unternehmen wissen, dass sie die Daten ihrer Kunden und Beschäftigten schützen müssen. Wie jedes andere Unternehmen muss auch hier der Datenschutz und die damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Denn sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden ist klar:

Entsprechende Maßnahmen müssen etabliert und dokumentiert werden, um zu zeigen, dass man sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Kommt dann noch eine Webseite zum Einsatz ist schon von außen sichtbar, ob der Betreiber wegen mangelnder Kenntnis der Gesetzeslage abgemahnt werden kann.

Kommen dann noch eine Videoüberwachungen zum Schutz des Lagers oder GPS-Systeme zur Lokalisierung der Fahrzeuge zum Einsatz, sind zahlreiche Punkte zu beachten.


Unsere Leistungen

Wir haben in diesem Marktsegment langjährige Erfahrungen in mehreren Handwerksunternehmen und können Sie dabei unterstützen, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und nicht in die Gefahr kommen, Bussgelder zahlen zu müssen.

Denn eines ist klar: Das Thema Datenschutz nimmt bei Kunden und Beschäftigten einen immer höheren Stellenwert ein. Mitarbeiter des Handwerksunternehmen haben den direkten Kundenkontakt. Im Internet werden Fehler immer wieder abgestraft. Daher sind im Alltag folgende Fragen fachgerecht zu beantworten, wie z.B.

  • Bin ich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten für mein Unternehmen zu haben? Ab wann lohnt sich ein externer Datenschutzbeauftragter?
  • Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen muss ich treffen, damit ich alle Auflagen der Datenschutzgesetze erfülle?
  • Wie installiere ich eine Videoüberwachung in meinem Betrieb? Was muss ich hier beachten, der ich speichere ja damit auch Bilder (Daten) meiner Beschäftigten, Kunden und Interessenten.
  • Muss ich auch meine Beschäftigten verpflichten und Schulungen durchführen?
  • Was ist bei der Übernahme von Kunden zu beachten, wenn ich eine andere Firma kaufe?
  • Muss ich mit externen Dienstleistern, z.B. im Bereich IT auch eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abschließen und diese prüfen?
  • Wie etabliere ich den Datenschutz bei uns, ohne meine produktiven Abläufe zu behindern?
  • Und wie war das mit dem Impressum und den Informationspflichten (Datenschutzerklärung) meiner Online-Auftritte (Webseite, Facebook-Seite, etc.)?

Die IT.DS Beratung steht auch in diesem Bereich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.