Worum geht es?
Was ist beim Datenschutz für Hotels und Gastronomie zu beachten? Unternehmer und Betreiber wissen, dass Daten und Informationen über ihre Gäste zu schützen sind, aber im Alltag tauchen immer wieder Fragen auf; z.B.
- Bin ich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten für mein Hotel zu bestellen?
- Wie kann ich meine Gäste und das Hotel mittels Videoüberwachung schützen ohne gegen Gesetze zu verstoßen?
- Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um sensible Daten – wie z.B. Kreditkarten, Gesundheitszustand – zu schützen?
- Und wie war das mit dem Impressum und der Datenschutzerklärung für meine Online-Auftritte (Homepage, Facebook-Seite, etc.)?
Eine Vielzahl an Gesetzen regelt den Datenschutz in Deutschland. Den Überblick zu behalten und die Anforderungen wirtschaftlich umzusetzen, stellt eine große Herausforderung für Hoteliers dar.
Unsere Leistungen
Wir zählen deutschlandweit mehrere Hotels zu unseren Kunden. Ob Privathotel oder Hotelkette: Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir auch ihr Unternehmen praxisnah und wirtschaftlich beraten.
Unser Leistungsportfolio umfasst bspw.
- Übernahme des Mandates „externer Datenschutzbeauftragter“
- Durchführen einer datenschutzrechtlichen Bestandsaufnahme
- Erarbeiten konkreter Maßnahmen und Empfehlungen
- Begleitung und tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung
- Beratung in Bezug auf die Themenfelder:
- Reservierungssysteme (PMS)
- Hotelmanagement-Systeme
- Videoüberwachungssysteme
- Türschließsysteme
- PCI-DSS / Umgang mit Kreditkarten
- Werbung, Newsletterversand
- Kundenbindungsprogramm, Rabattkarten
- Internet-, Telefon- und WLAN-Nutzung
- Meldeschein
- Sicherstellung von Gesetzeskonformität nach
Die IT.DS Beratung steht auch in diesem Bereich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.
