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Datenschutz für die Öffentliche Verwaltung (Foto: Adrià Tormo @ unsplash)

Worum geht es?

Der Datenschutz für die Öffentliche Verwaltung und für Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie z.B. IHKs, Handwerkskammern oder Apothekerkammern ist eine große Herausforderung für die verantwortlichen Beschäftigten. Der Einsatz von web-basierten Anwendungen, der Anstieg von Daten in digitaler Form und die steigende Verzahnung zwischen anderen Behörden und externen Dritten erfordern einen professionellen Datenschutz und die Einführung robuster Prozesse und technische und organisatorische Maßnahmen im Umgang mit diesen Daten.

Andernfalls führen Mängel im Bereich des Datenschutzes zu Beschwerden, Streitereien, die nicht selten vor Gericht landen oder sogar zu Strafzahlungen.

Aber nicht nur Daten für Bürgerinnen und Bürgern, auch die Daten der Beschäftigten, Interessenten oder Mitgliedsunternehmen sind wirkungsvoll zu schützen. Es ergeben sich im Alltag immer wieder Fragestellungen, die beantwortet werden müssen, wie z.B. 

  • Wie sieht ein sinnvoller Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung aus?
  • Welche Daten gilt es (besonders) zu schützen?
  • Welche Fragestellungen ergeben sich bei der Duldung privater Nutzung der technischen Geräte, wie z.B. E-Mail und Internet?
  • Wie gehen Personalabteilungen mit den Personaldaten auf? Welche Aufbewahrungs- und Löschfristen gelten bei Bewerbern? Wird mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung notwendig?
  • Was muss bei der Einführung einer Videoüberwachungsanlage beachtet werden?
  • Wann gilt das Landesdatenschutzgesetz? Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern?
  • Wie gestalte ich die Prozesse, wenn das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen OZG Ende 2022 in Kraft tritt?

Unsere Leistungen

Im Bereich Datenschutz für die öffentliche Verwaltung haben wir bereits diverse Kunden und verfügen über entsprechende Expertise. Wir finden für Sie die richtige Lösung. Ist bereits ein Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter bestellt worden? Die Einarbeitung in die Materie kostet viel Zeit. Das ist nicht immer effektiv. Wir bieten Ihnen Möglichkeiten an, wie Sie einen professionellen Datenschutz im Logistikumfeld etablieren können – und das bei geringen Kosten.

  • Prüfung des vorhandenen Datenschutzniveaus
  • Erstellung eines Maßnahmenplanes
  • Schulung der Mitarbeiter oder des etablierten und bestellten Datenschutzbeauftragten
  • Beratung in Bezug auf die Themenfelder: „Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO “ für Dienstleister
  • Modularer Datenschutz – auch in der öffentlichen Verwaltung
  • Übernahme des Mandates zu geringen Kosten

Die IT.DS Beratung steht auch in diesem Bereich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.