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Datenschutz für Startups (Foto: Helena Lopes@unsplash.com)

Worum geht es?

Auch Jung-Unternehmer und Neugründer wissen, dass Daten und Informationen über ihre Kunden und Beschäftigten zu schützen sind. Startups sind häufiger im Fokus der Aufsichtsbehörden und Kunden sind am Anfang noch misstrauisch. Die Aufsichtsbehörde in den Bundesländern schaut sich regelmäßig Neugründungen an, damit von Anfang an die Prozesse gesetzeskonform gestaltet werden.Daher sollten die Grundlagen sitzen. Im Alltag tauchen daher immer wieder Fragen auf, wie zum Beispiel

  • Ab wann muss ich einen Datenschutzbeauftragten für mein Unternehmen bestellen?
  • Wie ist bei Cloud-Services, wie z.B. Salesforce, Slack, Google Drive, Amazon AWS oder Zendesk zu beachten, damit ich nicht gegen Gesetze verstoße?
  • Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um die Daten meiner Kunden zu schützen?
  • Und wie war das mit dem Impressum und der Datenschutzerklärung für meine Online-Auftritte (Homepage, Facebook-Seite, etc.)?

Unsere Leistungen

Wir zählen national und international mehrere Start-Ups zu unseren Kunden. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir auch ihr Unternehmen praxisnah und wirtschaftlich beraten. Unser Leistungsportfolio umfasst bspw.

  • Durchführen einer Bestandsaufnahme & Erstellen einer Übersicht mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen
  • Beratung in Bezug auf die Themenfelder: „BYOD“, „Profiling“, „Apps“, „Kundenbindungsprogramme“, „Internet-, Telefon- und WLAN-Nutzung“, „Cloud-Services“ u.v.m.
  • Übernahme des Mandates „Datenschutzbeauftragter“ für ihr Unternehmen
  • Sicherstellung von Gesetzeskonformität nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), Telemediengesetz (TMG) u.v.m.

Die IT.DS Beratung steht auch in diesem Bereich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.