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Datenschutz für Stiftungen (Foto: Hannah Busing @ unsplash.com)

Worum geht es?

In Deutschland gibt es ca. 50.000 Stiftungen, wobei die Mehrzahl rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts sind. Stiftungen verfolgen mit dem Vermögen einen vom Stifter vorab festgelegten Zweck. Stifter können Privatpersonen und Unternehmen, aber auch der Staat und die Kirche sein. Was müssen Geschäftsführer oder Inhaber im Datenschutz bei Stiftungen beachten? Ein Erreichen der Zwecke ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nicht möglich.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten in der Stiftung spielt eine große Herausforderung für die verantwortlichen Geschäftsführer. Daten von Beschäftigten, Spendern und Zuwendungsempfänger, Ansprechpartner bei Geschäftspartnern oder Besucher von Online-Auftritten sind datenschutzkonform zu verarbeiten und angemessen und wirksam zu schützen.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen bietet selbst keine Beratung zum Thema Datenschutz an, da Fragen des Datenschutzes für jede Stiftung individuell beantwortet werden müssen und das Datenschutzrecht kein stiftungsspezifisches Rechtsgebiet ist. Bei konkreten Fragen zum Datenschutz empfehlen wir, sich an einen spezialisierten Berater zu wenden.

https://www.stiftungen.org/stiftungen/basiswissen-stiftungen/datenschutzgrundverordnung.html

Es gibt für eine gesetzeskonforme Umsetzung des Datenschutzes in der Stiftung kein Datenschutz von der Stange. Lösungen, Dokumentationen und Prüfungen müssen für die Stiftung maßgeschneidert werden. Andernfalls führen Mängel im Bereich des Datenschutzes zu Beschwerden, Streitereien oder sogar zu Strafzahlungen.

Beantworten Sie die folgenden Fragestellungen, die im Alltag immer wieder auftauchen, wie z.B. 

  • Wie sieht ein sinnvoller Datenschutz in einer Stiftung aus?
  • Welche Daten gilt es (besonders) zu schützen?
  • Wie muss ich die Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren?
  • Muss ich auch ehrenamtliche Beschäftigte zur Vertraulichkeit „verpflichten“?
  • Wie informiere ich Betroffene über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten?
  • Welche Fragestellungen ergeben sich bei der Duldung privater Nutzung der technischen Geräte, wie z.B. E-Mail und Internet?
  • Wie sind Werbemaßnahmen, Tracking-Tools und Cookies in Online-Auftritten gesetzeskonform zu gestalten?
  • Was ist bei einem E-Mail-Newsletter zu berücksichtigen , damit keine Abmahnungen durch Verbraucherzentralen oder Aufsichtsbehörden oder Abmahnabwälten folgen?
  • Wie weise ich die Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Pflichten in der Stiftung nach?

Unsere Leistungen

Wir betreuen seit mehreren Jahren diverse Stiftungen. Ob eine kleine Stiftung im Bereich Kunst oder große Stiftungen mit mehreren Standorten in Europa – mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir ihre Stiftung praxisnah und wirtschaftlich. Unser Leistungsportfolio umfasst bspw.

  • Durchführen einer Bestandsaufnahme und Erstellen einer Übersicht mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen
  • Beratung in Bezug auf die Themenfelder Online-Werbung und Adressenverwaltung
  • Übernahme des Mandates „Datenschutzbeauftragter“ für ihr Unternehmen
  • Sicherstellung von Gesetzeskonformität nach der Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) oder dem Telemediengesetz (TMG)
  • u.v.m.

Die IT.DS Beratung steht auch in diesem Bereich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.