Worum geht es?
Postdienstleister und Kuriere sind für die Beförderung von Briefsendungen, adressierten Paketen bis 20kg und ggf. Büchern, Katalogen und Zeitungen und Zeitschriften. Sie kommen notwendigerweise mit personenbezogenen Informationen in Berührung. Dabei ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, dass auch der Datenschutz hier eine große Rolle spielt und wer eigentlich die Verantwortung für die Daten hat. Daten von Kunden des eigentlichen Auftraggebers werden auch an weitere Subunternehmen weitergegeben.
Dabei treten diverse Fragen in den Mittelpunkt, wie z.B.
- Darf ich meine Fahrzeuge eigentlich mit einem GPS-System ausrüsten?
- Bin ich datenschutzrechtlich für die eingesetzten Subunternehmen verantwortlich?
- Darf ich eigentlich die Adressdaten an andere Unternehmen in meiner Lieferkette weitergeben? Gibt es hierbei etwas zu beachten?
- Ab wann redet man eigentlich von einer Datenschutzverletzung, wenn Briefe oder Pakete verloren gehen, die ggf. auch Datenträger enthalten haben?
- Wie erstellt man eine datenschutzkonforme Statusverfolgung von Paketen?
- Wie verpflichte ich meine Beschäftigten korrekt auf Vertraulichkeit? Welche Gesetze muss ich hier beachten?
- Darf ich verdächtige Postsendungen der Polizei übergeben und welche Regelungen etabliere ich, um den Datenschutz einzuhalten?
- Darf ich die Postdienste-Datenschutzverordnung trotzdem noch anwenden, auch wenn Sie im Jahr 2019 außer Kraft trat?
- Welche Regelungen ergeben sich zusätzlich aus dem Postgesetz (PostG)?
- Welche Aufsichtsbehörde ist eigentlich für mich zuständig und wo muss sich der Datenschutzbeauftragte registrieren?
- Und wie war das mit dem Impressum und der Datenschutzerklärung für meine Online-Auftritte (Homepage, Facebook-Seite, etc.)?
- Darf ich Daten an meine Auftraggeber weiterleiten? Welche Daten? Zu welchen Zwecken? Auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Was ist bei einer Nachbarschaftszustellung zu beachten?
- Wie verarbeitet man Wunschzustellungen datenschutzkonform?
- Unter welchen Bedingungen darf ich Paketankündigungen versenden?
- Was ist beim Dublettenabgleich zu beachten?
- Welche Löschfristen sind einschlägig; z.B. nach Zustellung einer Sendung?
- u.v.m
Unsere Leistungen
Im Bereich Datenschutz für Postdienstleister haben wir bereits diverse Kunden und verfügen über entsprechende Expertise. Ob Kleinunternehmen oder Logistikkonzern – wir finden für Sie die richtige Lösung. Ist bereits ein Datenschutzbeauftragter bestellt worden? Die Einarbeitung in die Materie kostet viel Zeit. Das ist nicht immer effektiv. Wir bieten Ihnen Möglichkeiten an, wie Sie einen professionellen Datenschutz im Logistikumfeld etablieren können – und das bei geringen Kosten.
- Prüfung des vorhandenen Datenschutzniveaus
- Erstellung eines Maßnahmenplanes
- Schulung der Mitarbeiter oder des etablierten und bestellten Datenschutzbeauftragten
- Beratung in Bezug auf die Themenfelder: „Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO “ für Dienstleister der Logistik-Kette
- Modularer Datenschutz in der Postdienstleistungsbranche.
- Übernahme des Mandates zu fairen Preisen
- Gütezertifikat als Marketinginstrument
Die IT.DS Beratung steht auch in diesem Bereich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.