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Bundeskabinett beschließt Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Das Bundeskabinett hat am 13. März 2024 das BEG IV beschlossen. Mit dem BEG IV will die Bundesregierung „unnötige“ Bürokratie abbauen. 

Für Hotels sind insbesondere folgende Änderungen wichtig:

Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige

Mit Änderungen im Bundesmeldegesetz und in der Beherbergungsmeldedatenverordnung (Art. 6 BEG IV) wird für deutsche Staatsangehörige die Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen abgeschafft.

Erforderliche Maßnahmen:

  • Überarbeitung des Meldescheines
  • Anpassung der Prozesse am Front Office / in der Rezeption
  • Konzepte bzgl. Tourismusabgabe, Newsletter-Anmeldung, Informationspflichten, Kundenbindungsprogramm, … prüfen und ggf. anpassen
  • Datenschutzhinweise überarbeiten (Datenschutzerklärung auf Webseite o.ä.)

Verkürzung der Auf­be­wah­rungs­fris­ten

So­fern die Auf­be­wah­rungs­frist am 31.12.2024 noch nicht ab­ge­lau­fen ist, sind Bu­chungs­be­lege im Steuer- und Han­dels­recht (Art. 1 und Art. 2 BEG IV) acht Jahre (bis­lang zehn Jahre) auf­zu­be­wah­ren (§ 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Die An­pas­sung gilt auch für die Auf­be­wah­rungs­frist von Rech­nun­gen i. S. d. UStG (§ 14b Abs. 1 Satz 1 UStG).

Erforderliche Maßnahmen:

  • Archivierungskonzepte anpassen:
    • Z.B. EMail-Archivierung
    • Papierakten
  • Löschkonzepte prüfen und ggf. Prozesse sowie IT-Systeme anpassen

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