Verantwortliche haften für Auftragsverarbeiter
Unternehmen haften nicht nur für den Datenschutz in ihrem eigenen Bereich, sondern auch für die Handlungen ihrer Auftragsverarbeiter. Zwei kürzlich ergangene Urteile klären die Haftung von Verantwortlichen für Datenschutzverstöße ihrer Dienstleister. Die Entscheidungen machen deutlich, dass Unternehmen nicht nur sorgfältig auswählen, sondern auch die Einhaltung der DSGVO durch ihre Auftragsverarbeiter…